Der Stiftungsvorstand

Der Vorstand besteht aus drei Personen, die vom Beirat jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt werden. Der erste Vorstand wurde vom Stifter im Stiftungsgeschäft bestimmt. Wiederwahl ist auch mehrfach zulässig.

Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in der Regel auf Sitzungen, die mindestens einmal jährlich, im Übrigen nach Bedarf vom Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden einberufen werden.

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch jeweils zwei Mitglieder gemeinsam.

Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszweckes und nach der Satzung. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere:

- Verwaltung des Stiftungsvermögens

- Vergabe von Stiftungsmitteln (ggf. aufgrund von Richtlinien)

- Entscheidung über die Bildung von Rücklagen

- Rechnungslegung und Berichterstattung über die Verwaltung der Stiftung an den Beirat und an die Stiftungsaufsicht

- Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen.


Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind:

- Meike Oetzmann (Vorsitzende)

- Stefan Sebastian, Amelinghausen (stellvertretender Vorsitzender)

- Henning Müller-Rost.

Geschäftsordnung für den Vorstand