Der Stiftungsbeirat

Der Beirat besteht aus fünf Personen. Die Beiratsmitglieder sollen den für die Zweckerfüllung erforderlichen oder sinnvollen Sachverstand aufweisen. Die Mitglieder des Beirates werden durch Beschlussfassung des Rates der Samtgemeinde Amelinghausen berufen.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig. Nach Ablauf der Amtsperiode bleiben die Mitglieder bis zur Neuwahl im Amt.

Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertretung.

Der Beirat fasst seine Beschlüsse in der Regel auf Sitzungen, die von der oder dem Vorsitzenden oder der Stellvertretung mindestens einmal jährlich, im Übrigen nach Bedarf einberufen werden. Der Beirat ist beschlussfähig, sofern mindestens die Hälfte seiner Mitglieder sowie die oder der Vorsitzende oder bei Verhinderung die Stellvertretung anwesend sind.

 Der Beirat hat folgende Aufgaben:

- Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder

- Entlastung des Vorstandes

- Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder Aufhebung der Stiftung.

Für die Vergabe von Stiftungsmitteln kann der Beirat in Abstimmung mit dem Vorstand Richtlinien erlassen.

 Mitglieder des Stiftungsbeirates sind:

Eckhard Winkelmann, Rehlingen (Vorsitzender)

John Bohn, Amelinghausen (stellvertretender Vorsitzender)

Christian Kremer, Amelinghausen

Astrid Garbers-Hegels, Amelinghausen

Mareike Witte, Amelinghausen.

 

Geschäftsordnung für den Beirat